MN1-Antrag auf britische Staatsbürgerschaft für ein in Großbritannien geborenes Kind: unsere Erfahrungen
Kurze Antwort: Wird ein Kind in Großbritannien geboren und ist zu diesem Zeitpunkt noch keiner der beiden Elternteile britischer Staatsbürger (British citizen) oder dauerhaft niedergelassen (settled), wird das Kind mit der Geburt möglicherweise nicht automatisch britischer Staatsbürger. Erhält jedoch ein Elternteil, bevor das Kind 18 wird, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (indefinite leave to remain – ILR) oder den Niederlassungsstatus (settled status) oder wird britischer Staatsbürger, hat das Kind in den meisten Fällen nach Section 1(3) des britischen Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1981 (British Nationality Act 1981) Anspruch darauf, über Form MN1 als britischer Staatsbürger registriert zu werden und so die britische Staatsbürgerschaft (British citizenship) zu erhalten.
Worum geht es in diesem Beitrag? Ich beschreibe den Online-MN1-Antrag, den wir im September 2026 für unser in Großbritannien geborenes Kind gestellt haben, die Unterlagen, die wir zusammengestellt haben, die Sache mit den zwei Referenzpersonen sowie das Hochladen der Dokumente bei TLScontact und den Biometrietermin. Unser Antrag wurde nur vier Tage nach dem Biometrietermin bewilligt; das Ergebnis und wie uns die Entscheidung erreicht hat, beschreibe ich im Nachtrag am Ende des Beitrags. Er ist keine Rechtsberatung; prüfen Sie für Ihren persönlichen Fall die aktuellen Leitfäden auf GOV.UK.
Wird jedes in Großbritannien geborene Kind automatisch britischer Staatsbürger?
Fast alle glauben, dass jedes in Großbritannien geborene Kind automatisch britischer Staatsbürger ist – doch die Antwort lautet Nein. Ein Geburtsort in Großbritannien allein führt nicht immer automatisch zur britischen Staatsbürgerschaft. Entscheidend ist, ob am Tag der Geburt des Kindes die Mutter oder der Vater britischer Staatsbürger war oder im Vereinigten Königreich als dauerhaft niedergelassen galt.
| Situation am Tag der Geburt des Kindes | Ergebnis im Allgemeinen |
|---|---|
| Ein Elternteil ist britischer Staatsbürger oder dauerhaft niedergelassen | Das Kind ist in den meisten Fällen ab der Geburt automatisch britischer Staatsbürger; statt MN1 steht dann ein Passantrag an. |
| Kein Elternteil ist britischer Staatsbürger oder dauerhaft niedergelassen; ein Elternteil hat später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder den Niederlassungsstatus erhalten | Das Kind kann vor seinem 18. Geburtstag die Registrierung nach Section 1(3) beantragen; das war unser Weg. |
| Das Kind wurde in Großbritannien geboren und hat seine ersten 10 Lebensjahre hier verbracht | Es kann ein eigener Anspruch entstehen; in diesem Fall werden in der Regel Form T und die Regeln von Section 1(4) geprüft. |
Die aktuelle GOV.UK-Seite Wenn Sie unter 18 sind (If you’re under 18) fasst den Registrierungsweg für Kinder zusammen, die in Großbritannien geboren wurden und deren Elternteil nach der Geburt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, den Niederlassungsstatus, eine unbefristete Einreiseerlaubnis (indefinite leave to enter), ein Daueraufenthaltsrecht (permanent residence) oder die britische Staatsbürgerschaft erworben hat. Der ausführlichere Leitfaden zur Registrierung von Kindern als Staatsbürger des britischen Innenministeriums (Home Office) erläutert die Voraussetzungen von Section 1(3) im Einzelnen.
Die wichtigsten Voraussetzungen nach Section 1(3) lauten zusammengefasst:
- Das Kind muss im Vereinigten Königreich geboren sein.
- Es darf bei seiner Geburt nicht britischer Staatsbürger geworden sein; das heißt, zu diesem Zeitpunkt darf keiner der Elternteile britischer Staatsbürger oder dauerhaft niedergelassen gewesen sein.
- Ein Elternteil muss später, solange das Kind noch minderjährig war, britischer Staatsbürger geworden sein oder den Niederlassungsstatus erlangt haben.
- Das Kind muss zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag beim Innenministerium eingeht, jünger als 18 Jahre sein.
- Ist das Kind 10 Jahre oder älter, wird zusätzlich der gute Leumund (good character) geprüft.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich nicht bloß um einen Antrag, über den die Behörde nach eigenem Ermessen entscheidet, sondern um einen gesetzlichen Anspruch auf Registrierung (entitlement to registration). Ein nach Section 1(3) registriertes Kind wird britischer Staatsbürger, dessen Staatsbürgerschaft nicht auf bloßer Abstammung beruht (British citizen otherwise than by descent). Formular und Nachweise müssen trotzdem korrekt eingereicht werden.

Warum kam in unserem Fall MN1 infrage?
Als mein Sohn in Großbritannien zur Welt kam, hatten wir noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Später haben sowohl ich als auch meine Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Unser Kind wurde also am Tag seiner Geburt nicht automatisch britischer Staatsbürger; da seine Eltern aber später den Niederlassungsstatus erlangten, stand ihm der Registrierungsweg nach Section 1(3) offen.
Der zentrale Begriff ist hier die Registrierung als Staatsbürger (registration). Ein MN1-Antrag für ein Kind ist nicht dasselbe wie der Antrag auf Einbürgerung (naturalisation), den Erwachsene stellen. Deshalb begegnet Ihnen in den Antragsmasken und amtlichen Dokumenten die Formulierung „ein Kind als britischen Staatsbürger registrieren lassen“ (register a child as a British citizen).
Unser MN1-Antrag Schritt für Schritt
1. Zuerst habe ich geprüft, welcher Weg zur Staatsbürgerschaft der richtige ist
Bevor ich mit dem Online-Formular begann, habe ich unseren Status am Tag der Geburt des Kindes, die Daten unserer Bescheide über die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die jeweils einschlägige Gesetzesbestimmung miteinander abgeglichen. Das war die wichtigste Prüfung überhaupt. Wurde das Kind erst geboren, nachdem ein Elternteil den Niederlassungsstatus erhalten hatte, ist es womöglich bereits britischer Staatsbürger; dann sollte man sich statt eines unnötigen MN1-Antrags direkt über den Passantrag informieren.
2. Dann habe ich den Online-Antrag ausgefüllt
Ich habe den Antrag online aus dem Vereinigten Königreich heraus gestellt. Das Formular fragt ausführlich nach Identität, Geburt und Staatsangehörigkeiten des Kindes, nach Adressen und Reisehistorie, nach den Eltern, dem Aufenthaltsstatus, den Referenzpersonen und besonderen Umständen. Die Antworten habe ich nicht einfach geschätzt, sondern jede einzelne mit den Reisepässen, der Geburtsurkunde und den Bescheiden des Innenministeriums abgeglichen.
Nach Abschluss des Online-Antrags habe ich auch das heruntergeladene Antrags-PDF in das Dokumentenpaket aufgenommen. Dieses Dokument kam beim Hochladen bei TLScontact in die Kategorie Antragsnachweis (Proof of Application).

3. Gebühren und die Entscheidung für den Prioritätsservice (priority service)
Die Gebühr für die Registrierung eines Kindes als britischer Staatsbürger beträgt £1.000. Wird das Kind vor der Entscheidung 18, kann zusätzlich eine Gebühr von £130 für die Einbürgerungszeremonie (citizenship ceremony) verlangt werden. Kinder, die die Gebühr nicht aufbringen können, können bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Befreiung von der Staatsbürgerschaftsgebühr (citizenship fee waiver) beantragen.
Wir haben außerdem den Prioritätsservice genutzt, der seit Juli 2026 für Staatsbürgerschaftsanträge zur Verfügung steht. Er kostet zusätzlich £500, und die Zielbearbeitungszeit bei Staatsbürgerschaftsanträgen liegt in der Regel bei 30 Arbeitstagen. Nach meinen jüngsten Recherchen kommt das Ergebnis allerdings schon 7–10 Tage nach dem Biometrietermin. Diese Frist ist nicht garantiert; sind zusätzliche Informationen, Identitätsprüfungen oder Abfragen bei anderen Behörden nötig, kann es länger dauern. Einen Super-Prioritätsservice (super priority service) gibt es bei Staatsbürgerschaftsanträgen nicht. Der Prioritätsservice kann nur bei geeigneten Online-Anträgen und nur während der Antragstellung gewählt werden; ein bereits abgeschickter Antrag lässt sich nachträglich nicht mehr auf den Prioritätsservice umstellen. Beim Bezahlschritt wird die Option für den Prioritätsservice (priority service) übrigens nicht zu jeder Tageszeit angeboten. Lädt man die Zahlungsseite um 01:00 Uhr nachts neu, erscheint unter der Antragsgebühr von £1.000 die Zahlungsoption über £1.500 (priority service).
Laut der Erläuterung des Innenministeriums zum Prioritätsservice beginnt die jeweilige Frist am Tag des Termins, sobald die Person dort ihre Identität bestätigt und den Vorgang abgeschlossen hat. Auch wir haben unsere eigene Zählung der 30 Arbeitstage am Tag des Biometrietermins begonnen.
4. Ich habe die Unterlagen vorbereitet und sinnvoll sortiert
Unser Antragspaket umfasste insgesamt 17 PDFs. Diese Zahl ist weder für alle verpflichtend noch ideal; sie ergab sich einfach aus den Unterlagen in unserem Fall. Maßgeblich sind immer die individuelle Dokumenten-Checkliste des Innenministeriums und die eigene Antragskonstellation.
| Dokumentengruppe | Von uns hochgeladener Nachweis | Was sollte er belegen? |
|---|---|---|
| Antrag | PDF des abgeschickten Online-Antrags | Vollständige Kopie des Antrags |
| Identität und Geburt des Kindes | Vollständige britische Geburtsurkunde mit den Angaben zu den Eltern (full UK birth certificate), aktuelle und frühere Reisepässe, biometrischer Aufenthaltstitel (BRP) | Geburt in Großbritannien, Angaben zu den Eltern, Identität und aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte |
| Niederlassungsstatus der Eltern | Bescheide über die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beider Elternteile und Nachweise ihres elektronischen Aufenthaltsstatus | Nachweis, dass die Eltern nach der Geburt des Kindes den Niederlassungsstatus erlangt haben |
| Familiäre Bindung | Heiratsurkunde und mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsregister | Beleg der Elternbeziehung; nicht in jedem Fall in diesem Umfang nötig |
| Einverständnis | Von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung des Innenministeriums (consent form) | Zustimmung der Eltern zum Antrag |
| Referenzen | Zwei Referenzerklärungen (referee declaration) | Bestätigung der Identität und des Antrags durch die Referenzpersonen |
| Suche nach einer Referenzperson, die das Kind beruflich kennt | Schriftverkehr, der zeigt, dass wir uns bei Einrichtungen, die das Kind in beruflicher Funktion kennen, um eine Referenz bemüht haben | Darlegung unserer tatsächlichen Bemühungen, nachdem sich keine Referenzperson fand, die meinen Sohn beruflich kennt |
| Korrektur | Ein kurzer, klarer Korrekturvermerk (correction note) | Abgleich der wenigen Fehler im Online-Formular mit den richtigen Angaben, ohne etwas zu verschweigen |
Die grundlegenden Nachweise laut dem offiziellen Leitfaden zu Section 1(3) sind die vollständige britische Geburtsurkunde mit den Angaben zu Mutter und Vater sowie Dokumente, die belegen, dass ein Elternteil nach der Geburt des Kindes britischer Staatsbürger geworden ist oder den Niederlassungsstatus erlangt hat. Darüber hinaus haben wir ergänzende Unterlagen eingereicht, die unsere aufenthaltsrechtliche und familiäre Situation zu einer übersichtlichen Akte machen. Statt die Liste eines anderen einfach zu übernehmen, ist es sicherer, sich bei jedem Dokument zu fragen, welche Frage es beantwortet.

5. Unsere größte Hürde, die zwei Referenzen, habe ich genau dokumentiert
Für den MN1-Antrag braucht man zwei Referenzpersonen. Nach der allgemeinen Regel kann eine davon jede beliebige Staatsangehörigkeit haben, muss aber eine Person mit anerkanntem Beruf (professional person) sein. Die zweite Referenzperson muss einen britischen Pass besitzen und entweder einen anerkannten Beruf ausüben oder älter als 25 Jahre sein. Die Referenzpersonen müssen den Antragsteller seit mindestens drei Jahren kennen, dürfen weder miteinander noch mit der Familie verwandt sein und dürfen weder als Anwalt oder Berater den Antrag vertreten noch beim Innenministerium beschäftigt sein.
Bei Anträgen für Kinder wird außerdem erwartet, dass mindestens eine der Referenzpersonen das Kind in beruflicher Funktion kennt, etwa als Lehrkraft, Arzt, Familiengesundheitsberater (health visitor) oder Sozialarbeiter (social worker). In der Praxis war das für uns der schwierigste Teil. Wir haben bei den Einrichtungen nachgefragt, mit denen das Kind zu tun hat, doch dort hieß es, man könne aufgrund interner Richtlinien bei solchen privaten Angelegenheiten nicht helfen.
Der Abschnitt zu den Referenzpersonen (referees) im MN1-Leitfaden nennt für diesen Fall eine wichtige Ausnahme: Lässt sich keine Referenzperson finden, die das Kind beruflich kennt, und weist die Familie nach, dass sie sich darum bemüht hat, können zwei Referenzpersonen akzeptiert werden, die die allgemeinen Kriterien für Anträge von Erwachsenen erfüllen.
Wir haben es deshalb nicht bei der Aussage „Wir haben keine berufliche Referenz gefunden“ belassen. Wir haben den Schriftverkehr, der unsere Bemühungen belegt, als PDF beigefügt und geprüft, ob beide Referenzpersonen die allgemeinen Regeln erfüllen. Für genau dieses Vorgehen gibt es im aktuellen Leitfaden eine klare Grundlage.
6. Für Fehler im Online-Formular habe ich einen Korrekturvermerk beigefügt
Nach dem Absenden des Formulars ist mir aufgefallen, dass einige Angaben korrigiert werden mussten. Statt die falschen Angaben zu ignorieren, habe ich einen Korrekturvermerk (correction note) erstellt, der in kurzen Stichpunkten erklärt, welches Feld falsch ausgefüllt war und was richtig ist, und ihn bei den unterstützenden Unterlagen (supporting documents) hochgeladen.
Wichtig ist dabei Augenmaß: Der Vermerk ist kein Mittel, um einen unklaren Antrag von Grund auf neu zu schreiben. Er war für uns eine pragmatische Lösung, um kleine, eindeutige Fehler ehrlich kenntlich zu machen. Gibt es einen gravierenden Fehler, der den Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, die Identität oder den Kern der Erklärung betrifft, ist es wahrscheinlich besser, sich professionell in Einwanderungs- bzw. Staatsangehörigkeitsfragen beraten zu lassen.
7. Auf der Upload-Seite von TLScontact habe ich alles ein letztes Mal geprüft
Wir haben die Dokumente in vier Hauptkategorien hochgeladen:
- Antragsnachweis (Proof of Application)
- Lebensereignis / amtliche Dokumente (Life Event / Official Documents)
- Nachweis des Wohnsitzes bzw. der Aktivitäten im Vereinigten Königreich (Evidence of residence in the UK / Proof of activity in the UK)
- Sonstiges (Other)
In der Upload-Übersicht habe ich bei jedem PDF Seitenzahl und Dateigröße einzeln überprüft. Auf der TLScontact-Seite stand ausdrücklich, dass man nach dem Schritt „Dokumente einreichen“ (Submit Documents) nicht mehr zurückgehen und keine weiteren Dokumente hinzufügen kann. Deshalb habe ich vor dem Absenden ein letztes Mal sowohl die Dokumentnamen abgeglichen als auch geprüft, ob alles in der richtigen Kategorie erscheint.
Die Dateinamen durchzunummerieren hat mir geholfen; für das Innenministerium ergibt sich daraus aber keine rechtlich relevante Reihenfolge. Wichtig ist, dass jedes Dokument lesbar und vollständig ist und zur richtigen Person gehört.
8. Der Biometrietermin bei UKVCAS/TLScontact
Nach dem Online-Antrag und dem Hochladen der Dokumente fuhren wir zu unserem Termin im TLScontact-Zentrum der britischen Antragsdienste für Visa und Staatsbürgerschaft (UKVCAS) in Birmingham. Für den Morgen nach dem Tag, an dem ich die Unterlagen hochgeladen hatte, fanden wir einen kostenpflichtigen Termin um 07:45 Uhr für £65. Weil in Birmingham und Umgebung morgens und abends extrem viel Verkehr herrscht, sind wir um 5:30 Uhr in Shrewsbury losgefahren. Eine Stunde später waren wir am Snow Hill Station Car Park. Von dort erreichten wir das Terminzentrum nach 3–4 Minuten zu Fuß. Das Personal war insgesamt hilfsbereit und freundlich. Obwohl unser Termin für 07:45 Uhr angesetzt war, waren wir schon gegen 07:05 Uhr dort, und man hat uns sofort drangenommen. Das Ganze dauerte 10 Minuten.
Das Kind wurde fotografiert, und es wurden altersgerecht Fingerabdrücke genommen. Nach den offiziellen Regeln müssen Kinder unter fünf Jahren keine Fingerabdrücke abgeben, werden aber fotografiert; Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Elternteil oder einem Vormund (legal guardian) zum Termin begleitet werden.
Wenige Minuten nach dem Termin erhielten wir von TLScontact vier separate Bestätigungs-E-Mails mit identischem Inhalt. Auf den ersten Blick sah es nach vier verschiedenen Vorgängen aus, doch der Inhalt war derselbe. In den Nachrichten stand, dass die Biometriedaten erfasst wurden, die hochgeladenen Dokumentenkategorien im System angekommen sind und der Antrag zur Prüfung an die britische Visa- und Einwanderungsbehörde (UKVI) weitergeleitet wird. Weitere Schritte wurden von uns nicht verlangt.

Wie lange dauert es bis zur Entscheidung über den MN1-Antrag?
Für reguläre Staatsbürgerschaftsanträge gibt das Innenministerium als Zielbearbeitungszeit in der Regel 6 Monate an. Manche Fälle können länger dauern; dann sollte das Innenministerium die Antragsteller darüber informieren.
Bei geeigneten Staatsbürgerschaftsanträgen mit Prioritätsservice liegt die Zielbearbeitungszeit in der Regel bei 30 Arbeitstagen. Werden die Biometriedaten persönlich abgegeben, beginnt die Frist am Tag des Termins. Wochenenden und Feiertage zählen nicht als Arbeitstage. Sind zusätzliche Unterlagen oder Abfragen bei anderen Behörden nötig, können die 30 Arbeitstage überschritten werden, und eine Verzögerung bedeutet nicht automatisch, dass die Gebühr erstattet wird.
Unser Antrag mit Prioritätsservice blieb weit unter dieser Zielvorgabe: Über ihn wurde nur vier Tage nach dem Biometrietermin entschieden. Wie uns die Entscheidung erreicht hat, beschreibe ich im Nachtrag unten.
Nachtrag: Unser Antrag wurde bewilligt
Rund um das Ergebnis unseres Antrags kam am Ende des Verfahrens noch ein interessantes Detail ans Licht. Nach dem Biometrietermin habe ich vom Innenministerium keinerlei E-Mail mit einer Entscheidung erhalten. Obwohl ich Posteingang und Spam-Ordner regelmäßig kontrolliert habe, war nirgends eine Bewilligungs- oder Entscheidungsmitteilung zu sehen.
Trotzdem traf einige Tage später die Urkunde über die Registrierung als britischer Staatsbürger direkt per Post bei uns ein.
Als ich mir das Registrierungsdatum auf der Urkunde ansah, stellte ich fest, dass das Staatsbürgerschaftsverfahren nur vier Tage nach dem Biometrietermin abgeschlossen war. Über unseren Antrag mit Prioritätsservice war also ziemlich schnell entschieden worden; die E-Mail mit der Entscheidung hatte uns bis dahin jedoch noch nicht erreicht.
Ein paar Stunden, nachdem die Urkunde per Post bei uns zu Hause eingetroffen war, kam dann eine E-Mail von Home Office Atlas mit dem Betreff „Application Update“:
I am pleased to tell you that your application for British citizenship has been approved.
You do not need to attend a citizenship ceremony. You will soon receive your certificate which is the legal evidence that you are a British citizen.
In der E-Mail hieß es, der Antrag sei bewilligt worden, wir müssten an keiner Einbürgerungszeremonie teilnehmen und die Urkunde, der rechtliche Nachweis der britischen Staatsbürgerschaft, werde uns in Kürze erreichen. Dabei war die Urkunde schon einige Stunden zuvor angekommen; in unserem Fall traf die E-Mail mit der Entscheidung also erst nach der Urkunde ein.
Falls Sie also einen ähnlichen Antrag gestellt haben und einige Tage lang keine E-Mail bekommen, obwohl Sie sogar den Prioritätsservice genutzt haben, kann ich Ihnen sagen: Das heißt nicht zwingend, dass über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde. In unserem Fall kam die elektronische Entscheidungsmitteilung erst einige Stunden nach dem Eintreffen der Urkunde, obwohl die Entscheidung bereits gefallen, die Registrierung als Staatsbürger abgeschlossen und die Urkunde zur Post gegeben worden war.
Sobald wir die Urkunde in den Händen hielten, war das Verfahren für uns abgeschlossen. Der nächste Schritt ist nun der erste Antrag auf einen britischen Reisepass (British passport) für unser Kind.
Wann wird das Kind bei positiver Entscheidung britischer Staatsbürger?
Laut dem aktuellen MN1-Leitfaden wird ein Kind, das zum Zeitpunkt der Entscheidung jünger als 18 Jahre ist, mit dem Tag der Bewilligung britischer Staatsbürger und muss an keiner Einbürgerungszeremonie teilnehmen. Die Registrierungsurkunde ist der Nachweis der Staatsbürgerschaft. Der britische Reisepass (British passport) ist dagegen ein gesonderter Antrag; mit der Bewilligung der Staatsbürgerschaft wird nicht automatisch ein Pass ausgestellt.
Wird das Kind vor der Entscheidung 18, kann eine Einbürgerungszeremonie erforderlich werden, und dafür kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.
Was ich aus unserem Fall gelernt habe
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Kind nicht ohnehin schon britischer Staatsbürger ist. Der Status der Eltern am Tag der Geburt bestimmt den gesamten weiteren Weg.
- Gleichen Sie die Daten im Antrag mit den Dokumenten ab. Die Angaben zu Geburt, Reisepass, Bescheid über die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und elektronischem Aufenthaltsstatus müssen zueinander passen.
- Lassen Sie die Referenzen nicht bis zum Schluss liegen. Menschen, die beruflich mit Ihrem Kind zu tun haben, unterschreiben aufgrund interner Richtlinien unter Umständen nicht.
- Bewahren Sie Belege für Ihre Suche nach Referenzpersonen auf. Wenn Sie die Ausnahme im Leitfaden in Anspruch nehmen müssen, verlassen Sie sich nicht allein auf eine mündliche Erklärung.
- Wissen Sie bei jedem Dokument, warum Sie es hochladen. Viele Dokumente machen einen Antrag nicht automatisch stärker. Unnötige Unterlagen können den Sachbearbeiter sogar verwirren.
- Öffnen und prüfen Sie die PDFs, bevor Sie auf „Submit“ klicken. Eine falsche Datei, fehlende Seiten oder ein unleserlicher Scan können später Probleme bereiten.
- Verschweigen Sie keine Fehler. Eine kleine Korrektur offen und nachvollziehbar zu erklären ist besser, als widersprüchliche Angaben unkommentiert stehen zu lassen.
- Betrachten Sie die Bearbeitungszeit beim Prioritätsservice nicht als Garantie. 30 Arbeitstage sind ein Serviceziel; nicht jeder Antrag wird gleich schnell entschieden.
Häufig gestellte Fragen
Ist für ein in Großbritannien geborenes Kind ein MN1-Antrag zwingend nötig?
Nicht immer. War die Mutter oder der Vater bei der Geburt des Kindes britischer Staatsbürger oder dauerhaft niedergelassen, ist das Kind möglicherweise bereits automatisch britischer Staatsbürger. Hat ein Elternteil diesen Status erst nach der Geburt erworben, kommt die MN1-Registrierung nach Section 1(3) infrage.
Sind MN1 und Einbürgerung dasselbe?
Nein. MN1 ist das Verfahren, mit dem ein Kind unter 18 Jahren als britischer Staatsbürger registriert wird. Die Einbürgerung ist ein anderer Weg zur Staatsbürgerschaft, der vor allem von Erwachsenen genutzt wird.
Wie viele Referenzpersonen braucht man für den MN1-Antrag?
Man braucht zwei Referenzpersonen. Bei Anträgen für Kinder wird normalerweise erwartet, dass mindestens eine davon das Kind in beruflicher Funktion kennt. Lässt sich keine solche Person finden, können zwei Referenzpersonen akzeptiert werden, die die Regeln für Erwachsene erfüllen, sofern die Bemühungen um eine solche Referenz belegt werden.
Muss das Kind Biometriedaten abgeben?
Ja, auch bei Anträgen für Kinder gibt es zur Identitätsprüfung ein Biometrieverfahren. Kinder unter fünf Jahren geben keine Fingerabdrücke ab, werden aber fotografiert. Kinder unter 16 Jahren werden beim Termin von einem Elternteil oder Vormund begleitet.
Wie hoch ist die MN1-Gebühr?
Stand 28. September 2026, dem Tag unseres Antrags, kann ich sagen: Die Registrierung eines Kindes kostet £1.000. Berechtigte Familien können vor der Antragstellung eine Gebührenbefreiung beantragen. Für den Prioritätsservice zahlt man bei geeigneten Online-Anträgen zusätzlich £500.
Wie lange dauert der MN1-Prioritätsservice?
Das Innenministerium strebt beim Prioritätsservice für Staatsbürgerschaftsanträge in der Regel 30 Arbeitstage an. Diese Frist ist nicht garantiert und kann sich verlängern, wenn zusätzliche Prüfungen nötig sind. Für reguläre Anträge liegt die veröffentlichte allgemeine Zielvorgabe bei 6 Monaten. In letzter Zeit kommen die Antworten allerdings offenbar schon nach 7–10 Tagen.
Kann ich die Dokumente nach dem Online-Upload noch ändern?
Auf der von uns genutzten Upload-Seite von TLScontact hieß es ausdrücklich, dass nach dem Schritt „Dokumente einreichen“ (Submit Documents) keine weiteren Dokumente mehr hochgeladen werden können. Deshalb ist es wichtig, vor dem Absenden die Übersichtsseite und jedes einzelne PDF zu prüfen.
Bekommt das Kind nach der MN1-Bewilligung automatisch einen britischen Pass?
Nein. Mit der Bewilligung wird das Kind als britischer Staatsbürger registriert, und es wird eine Staatsbürgerschaftsurkunde ausgestellt. Den Reisepass muss man anschließend gesondert beantragen.
Offizielle Quellen
- GOV.UK: Staatsbürgerschaft für in Großbritannien geborene Kinder unter 18 Jahren
- Britisches Innenministerium: Leitfaden zu Form MN1
- Britisches Innenministerium: Fachleitfaden zur Registrierung von Kindern als britische Staatsbürger
- GOV.UK: Prioritätsservice und Bearbeitungszeiten
- GOV.UK: Staatsbürgerschaftsanträge, für die der Prioritätsservice möglich ist
- GOV.UK: Befreiung von der Staatsbürgerschaftsgebühr für Kinder unter 18
Zuletzt geprüft: 28. September 2026. Gebühren, Dienstleister, Bearbeitungszeiten und Antragsmasken können sich ändern. Prüfen Sie vor Ihrem Antrag die aktuelle Fassung der oben genannten offiziellen Quellen. Dieser Beitrag fasst lediglich meine eigenen Erfahrungen und öffentlich zugängliche offizielle Leitfäden zusammen; er ist keine Einwanderungs- oder Staatsangehörigkeitsberatung.
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